Titelbild - Neue biometrische iPhone Schutzfunktion mit iOS 17.3

Mit iOS 17.3 führt Apple einen zusätzlichen Schutz namens „Stolen Device Protection“ für gestohlene Geräte ein. Diese Funktion erfordert bei bestimmten Aktionen, wie dem Ändern oder Zurücksetzen des Apple ID-Passworts, eine doppelte Authentifizierung durch Face-ID oder Touch-ID. Falls der Scan fehlschlägt, wird der Zugriff per iPhone-Code verweigert. Die erweiterte Sicherheitsmaßnahme wird nur bei nicht vertrauten Orten aktiviert und erfordert bspw. außerhalb der eigenen Wohnanschrift eine erneute Identitätsbestätigung nach 60 Minuten. Einige Tipps zum Thema iPhone Sicherheit und Diebstahlschutz habe ich euch bereits in meinem Artikel „Ein ganzes Leben hinter einem einzigen Passcode“ gegeben und etwa ein Jahr nach meinem Artikel hat Apple nun ein entsprechendes Update nachgeschoben.

Ist die Schutzfunktion nach dem Update auf 17.3 aktiviert, müssen Personen die ein Apfel-Telefon in der Hosentasche tragen bei wichtigen sicherheitsrelevanten Änderungen außerhalb vertrauter Orte eine Stunde warten. Diese Orte können das Zuhause, die Arbeit oder von iOS als häufig besucht markierte Orte sein. Wenn man unterwegs ist und beispielsweise ein Passwort ändern möchte, könnte der Schutz für gestohlene Geräte dies verhindern. Um die Wartezeit zu umgehen, genügt es, nach Hause oder an einen häufig besuchten Ort zu gehen. Falls kein Zuhause eingerichtet ist, sollte dies vor der Aktivierung der Schutzfunktion erfolgen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Außerdem sollte der systeminterne Ortungsdienst „Mein iPhone suchen“ aktiviert sein, der dem Nutzer hilft, die eigenen Apple-Produkte im Verlustfall leicht wiederzufinden via Zweitgerät oder im Browser unter iCloud.com!

Zwei Einstellungen, die entscheidend sind und den Weg zur neuen Option „Schutz für gestohlene Geräte“ ebnen

Eigene Privatadresse: Die Einrichtung des Zuhauses erfolgt über Apples Karten-App, indem man das blaue „Zuhause“-Symbol antippt und die eigene Adresse in der Kontaktkarte speichert.

Mein iPhone suchen: Ebenso muss zwingend die Funktion „Mein iPhone suchen“ aktiviert sein, um die neue Option „Schutz für gestohlene Geräte“ überhaupt nutzen zu können. Die Systemeinstellung hierzu befindet sich in der Einstellungen-App unter „Apple-ID [Eigenes Foto]“, hier klickt ihr auf den „Wo ist?“ Schriftzug und anschließend auf „Mein iPhone suchen“.

So aktiviert oder deaktiviert ihr den Schutz für gestohlene Geräte

Rufe die „Einstellungen“-App auf, und tippe dann auf „Touch/Face ID & Code“ → Gib deinen Gerätecode ein → Tippe auf „Schutz für gestohlene Geräte“, um die Funktion ein- oder auszuschalten.

17.4 schärft nach

Die oben erwähnte neue Funktion von iOS 17.3 hat in iOS 17.4 nun eine eigene Unterseite, auf der weitere Einstellungen vorgenommen werden können.
Wenn Ihr diese aufruft, erscheint jetzt unter dem Ein-/Ausschalter der Bereich „Sicherheitsverzögerung erforderlich“. Hier könnt Ihr „An keinem vertrauten Ort“ wählen, dies ist die Standardoption. Hier wird die Beschränkung außerhalb der vertrauenswürdigen Orten wie die eigene Wohnung ohne 60 Minuten Zeitverzögerung aktiviert. Auf der anderen Seite könnt Ihr „Immer“ auswählen, um den zusätzlichen schärferen Schutz zu aktivieren. Dies gilt dann fürs Hause, bei der Arbeit und an anderen Orten, an denen Ihr viel Zeit verbringt. Es gibt ein Zeitlimit von einer Stunde, um Änderungen an iOS vorzunehmen. Im Klartext heißt das: Wenn euer iPhone gestohlen wurde und ihr die Funktion „Immer“ aktiviert habt, kann ein potenzieller Dieb außerhalb eurer vertrauenswürdigen Orte innerhalb der nächsten Stunde nichts mit dem Gerät anfangen. Ihr habt also Zeit, euer Gerät bspw. über iCloud.com aus der Ferne zu Orten oder zu Löschen.

Neues Hilfe-Dokument vom Apple-Support verfügbar

Im neuen Hilfe-Dokument #HT212510 werden die Punkte „Biometrische Authentifizierung per Face ID oder Touch ID“ sowie „Verzögerung bei sicherheitsrelevanten Aktionen“ noch einmal ausführlich beschrieben und wer mehr dazu wissen möchte, sollte dort noch einmal nachlesen.

Trotz alledem sollte man sich seinen PIN-Code nicht entlocken lassen. Es scheint grundsätzlich in Vergessenheit geraten zu sein, dass hinter jeder biometrischen Entsperrung mit bspw. Face-ID ein „All-Access“-Passwort steht, das nur einem selbst bekannt sein darf.


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