Titelbild: Internet Grundversorgung 

Die Bundesnetzagentur hat zu Beginn dieser Woche zum ersten Mal das Recht auf einen angemessenen Zugang zum Internet angeordnet. Dieser ist gerade im ländlichen Raum unabdingbar. So muss ein Anbieter für Internet und Telefon laut Gesetz eine Mindestgeschwindigkeit von 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload bei einer maximalen Latenz von 150 Millisekunden anbieten. Die Kosten sind auf rund 30 Euro pro Monat festgelegt. Allerdings hat der Anbieter die Möglichkeit, die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Netzagentur hat derzeit rund 130 weitere Beschwerdeverfahren in Bearbeitung, da der Anspruch auf Telekommunikationsdienstleistungen seit Dezember 2021 besteht und die aktuellen Mindestversorgungswerte seit Juni 2022 gelten. Manchmal fragt man sich doch, ob die Netzbetreiber – wie oben am Mischpult auf meinem Titelbild zu sehen – die Preise sowie Down- und Upload-Werte willkürlich festlegen.

Die Bundesnetzagentur schreibt dazu:


Im beruflichen und im privaten Alltag ist eine ausreichende Internet- und Telefonversorgung essentiell. Jeder hat das Recht auf eine angemessene Versorgung. Dieses Recht setzen wir im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt in einem Pilotverfahren durch. Die in der Verordnung definierten Werte werden derzeit kritisch überprüft und ggf. im Einvernehmen mit dem Digitalministerium und dem Digitalausschuss des Bundestages angepasst.
-Klaus Müller, Präsident Bundesnetzagentur


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