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Viele eigenständige Videodienst-Apps wie OneFootball oder Sky für iPhone und iPad unterstützen mittlerweile nicht mehr die zentrale Streaming-Technologie namens „AirPlay“ von Apple. Dadurch ist es nicht möglich, Spielfilme oder Sport-Inhalte direkt auf ein AirPlay fähiges TV-Gerät oder per AppleTV-Box auf den Fernseher zu streamen und so auf einem größeren Bildschirm auszugeben. Auch die externe TV-Ausgabe per HDMI-Adapter vom iPhone oder iPad auf den TV-Bildschirm scheitert und wird ebenfalls mit einem schwarzen Bildschirm oder einer Fehlermeldung quittiert. In einem älteren Artikel von August 2023 hatte ich bereits über dieses Thema berichtet. Das sogenannte „AirPlay Mirroring“ ist eine Kernfunktion von Apples Betriebssystemen und wird von den App-Entwicklern bevorzugt deaktiviert, da es den Rechteinhabern den größtmöglichen Schutz ihrer Inhalte garantiert. Doch es gibt einen (komplizierten) Walkaround, der mit ein paar alten, im Haushalt herumliegenden Geräten und einer speziellen App zum Erfolg führt, um bspw. das Spiel des Lieblingsfußballvereins in großer Runde zu genießen.

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Viele Besitzer einer FRITZ!Box berichten derzeit von einer überquellenden Ereignisliste, die eine Vielzahl unberechtigter Anmeldeversuche anzeigt. Diese Versuche stammen alle von der gleichen IP-Adresse (193.46.255.151), die bekannte Kombinationen aus Passwort und Benutzername per Brute-Force ausprobiert, um Zugang auf heimische FRITZ!Box-Routern zu erhalten. Es ist wichtig, die Liste der „Ereignisse“ regelmäßig zu überprüfen und verdächtige Aktivitäten zu identifizieren. Wenn solche Anmeldeversuche auch bei euch auftreten, setzt diese IP-Adresse auf die Liste „Blockierte IP-Adressen“. Überprüft also regelmäßig die Liste „Ereignisse“, um unerwünschte Anmeldeversuche rechtzeitig zu erkennen. Nachfolgend findet ihr eine kleine bebilderte Anleitung zur Liste „Ereignisse“ und zum Menüpunkt „Blockierte IP-Adressen“. Wer oder was genau hinter der aktuellen Angriffswelle steckt, ist derzeit noch unklar. Wer für den Zugriff auf seine Fritz!Box ein Passwort verwendet, das auch für andere Dienste genutzt wird, sollte dieses daher zeitnah ändern.

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Titelbild: Internet Grundversorgung 

Die Bundesnetzagentur hat zu Beginn dieser Woche zum ersten Mal das Recht auf einen angemessenen Zugang zum Internet angeordnet. Dieser ist gerade im ländlichen Raum unabdingbar. So muss ein Anbieter für Internet und Telefon laut Gesetz eine Mindestgeschwindigkeit von 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload bei einer maximalen Latenz von 150 Millisekunden anbieten. Die Kosten sind auf rund 30 Euro pro Monat festgelegt. Allerdings hat der Anbieter die Möglichkeit, die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Netzagentur hat derzeit rund 130 weitere Beschwerdeverfahren in Bearbeitung, da der Anspruch auf Telekommunikationsdienstleistungen seit Dezember 2021 besteht und die aktuellen Mindestversorgungswerte seit Juni 2022 gelten. Manchmal fragt man sich doch, ob die Netzbetreiber – wie oben am Mischpult auf meinem Titelbild zu sehen – die Preise sowie Down- und Upload-Werte willkürlich festlegen.

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Titelbild: HDMI-Kabel

Durch meine letzte Anschaffung war ich auf der Suche nach einem passenden HDMI-Kabel und so ist dieser Artikel entstanden, um euch ebenfalls den einen oder anderen Tipp mit auf den Weg zu geben. Mit dem richtigen HDMI-Kabel holt man bekanntlich das Beste aus seiner Flimmerkiste heraus. Aber aufgepasst: Es gibt Unterschiede beim HDMI-Standard. Die Verwendung des richtigen HDMI-Kabels ist entscheidend, um das Beste aus Fernsehgeräten für Film-Fans und Gamer herauszuholen. HDMI steht für „High Definition Multimedia Interface“. Die unterschiede in der Verarbeitung und die technischen Details beeinflussen die Ton sowie Bildqualität. Die maximale Auflösung und Geschwindigkeit des Kabels müssen den Anforderungen von TV, Beamer aber bspw. auch der Streaming-Box entsprechen, um scharfe Bilder genießen zu können. Apropos Streaming-Box: Die aktuelle Apple-TV-Box der (3. Gen. / 2022) benötigt ein HDMI-Kabel der Klasse 2.1 (Ultra High Speed), um das volle Potenzial mit einem 4K-Fernseher auszuschöpfen. Das selbe gilt bspw. für die PlayStation 5, ist diese mit dem HDMI 2.1 Kabel verbunden, schaltet die PS5 dann automatisch in den 4K/120Hz-Modus.

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Titelbild: Das iPhone oder iPad mit einem LAN-Kabel via Router verbinden

Wenn Ihr das iPhone oder iPad mit einem LAN-Kabel – auch Ethernet-Kabel oder RJ45 gennant – verbindet, anstatt die drahtlose Internetverbindung namens WLAN zu nutzen, erhaltet Ihr eine stabilere Verbindung. Diese stabile Verbindung ist dann zwar nur für den stationären Einsatz gedacht, sorgt aber beispielsweise bei Videokonferenzen für einen deutlich besseren Stream. Ein weiteres Szenario wäre beispielsweise, wenn Ihr in den heimischen Gefilden keinen Computer mehr habt, wie es bei mir derzeit der Fall ist, und dringend Zugriff auf die Konfigurationsoberfläche des Netzwerkrouters – wie etwa der FRITZ!Box – benötigt, dann ist eine Verbindung per LAN-Kabel zwingend notwendig. Damit das iPhone oder iPad den richtigen Anschluss bekommt, benötigt Ihr jedoch einen entsprechenden Adapter. In meinem Fall handelt es sich um den auch weiter unten erwähnten MFi-Zertifizierten IVSHOWCO Lightning zu Ethernet-Adapter.

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